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Versicherungsanwalt
Frau Raguse ist seit 2004 als zugelassene
Rechtsanwältin tätig und steht Versicherungsvermittlern
sowie deren Kunden als Ansprechpartnerin im gesamten
Bereich des Versicherungsrechts zur Verfügung. Ihren
Tätigkeits- und Interessenschwerpunkt bildet das
Personen-versicherungsrecht. Hierunter fällt das
Berufsunfähigkeits-, das Krankheitskosten- (einschließlich
Kranken-tagegeld), das Unfall- sowie das
Lebensversicherungsrecht. Einen weiteren Schwerpunkt ihrer
anwaltlichen Tätigkeit bildet das Sach- und
Rechts-schutzversicherungsrecht sowie das Recht der
Fahrzeugversicherung.
Rechtsanwältin Raguse verfügt über eine
Fachanwaltsausbildung im Versicherungs-recht. Ihr Antrag
auf Verleihung des Fachanwaltsbezeichnung liegt der
Rechts-anwaltskammer Hamburg seit Ende November 2008 vor.
Frau Raguse hat aufgrund der häufigen Verbindung zum
Versicherungsrecht zudem einen Fachanwaltslehrgang im
Verkehrsrecht absolviert.
Aufgrund der umfangreichen Teilnahme an
Fortbildungsveranstaltungen verfügt Frau Raguse über das
Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer
sowie die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwalt
Vereins.
Rechtsanwältin Raguse ist Mitglied in der
Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen
Anwalt Vereins, im Versicherungswissenschaftlichen Verein
in Hamburg e.V., im Deutscher Verein für
Versicherungswissenschaft e.V.sowie im Verein zur
Förderung der Forschungsstelle für Versicherungswesen der
Universität Münster e.V. und ist darüber hinaus
Moderatorin der Gruppe Private Krankenversicherung der
Plattform XING.
Sie erreichen Rechtsanwältin
Raguse über die Kanzlei Michaelis unter
040 / 888 88 777.
Nähere Informationen erhalten Sie unter
www.kanzlei-michaelis.de
.
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Auf dieser Website informieren wir Sie über einen möglichen
Fachanwalt für Versicherungen, der Sie bei
einem Schadenfall oder Deckungsschutzprozess unterstützen soll.
Bitte achten Sie bei der Auswahl Ihres Versicherungsanwalts
darauf, dass er die Qualifikation in der Kombination
"Versicherung Anwalt" besitzt, um Ihnen
bestmögliche fachliche Unterstützung zu ermöglichen. Ein
Versicherungsanwalt kennt sich mit den
einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften aus der
Versicherungspraxis aus und hat Erfahrungen im besonderen
Umgang mit den Schadenabteilungen von
Versicherungen.
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